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Bilanzierung von Krediten

Kredite werden in der Bankbilanz als Forderungen aus der Kreditgewährung bilanziert. Hierbei werden die Bilanzposten „Forderungen an Kunden“ und „Forderungen an Kreditinstitute“ verwendet.

Die Bilanzierung erfolgt hier auf der Aktivseite. Die Unterposten werden nach den Restlaufzeiten der Forderung gegliedert und aufgeschlüsselt. Vor der Bilanzierung werden alle bestehenden Kredite vom Kreditinstitut auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Endgültig ausgefallene und verlorene Forderungen aus Krediten werden bereits während des laufenden Geschäftsjahres aus dem Bestand genommen und abgeschrieben.

Bilanzierung von einwandfreien Forderungen
Einwandfreie Forderungen werden zum Nennwert bilanziert. Die Ausfallrisiken werden hier als latente Ausfallrisiken bezeichnet und erfordern auch bei scheinbar einwandfreien Forderungen die Bildung von Pauschalwertberichtigungen. Bei der Bilanzierung von einwandfreien Forderungen erfolgt eine Absetzung der Pauschalwertberichtigung vom Forderungsbestand. Der ermittelte Bestand von einwandfreien Forderungen am Bilanzstichtag wird durch die zu bildende Pauschalwertberichtigung vermindert. Der ermittelte Betrag stellt den Bilanzwert der einwandfreien Forderungen dar.

Bilanzierung von zweifelhaften Forderungen
Zweifelhafte Forderungen sind gewährte Kredite, bei denen offene Ausfallrisiken zu erkennen sind. Für Forderungen dieser Art werden Einzelwertberichtigungen durch indirekte Abschreibungen gebildet. Der Bilanzausweis der zweifelhaften Forderung erfolgt mit einem berichtigten Wert. Hierbei wird der Nennwert der Forderung um den Betrag der Einzelwertberichtung vermindert. Der Endbetrag ergibt den zu bilanzierenden Wert der einzelnen Forderung.

Uneinbringliche Forderungen
Wenn der Kredit bereits ausgefallen ist und die Forderung somit verloren ist, erfolgt keinerlei Bilanzierung mehr. Ein Bilanzausweis ist für uneinbringliche Forderungen nicht erforderlich, da im Rechnungswesen bei Eintritt des Verlustes bereits eine direkte Abschreibung während des laufenden Geschäftsjahres vorgenommen wird.

Wertberichtigungen
Wertberichtigungen sind generell Passivposten der Bilanz, welche durch Abschreibungen gebildet werden.

Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus der Kreditgewährung werden durch Abschreibungen auf einwandfreie Forderungen gebildet. Die Pauschalwertberichtigungen müssen von Kreditinstituten nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung gebildet werden, da eine Vorsorge gegen latente Ausfallrisiken zu treffen ist.

Einzelwertberichtigungen werden als Abschreibungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet. Hierbei ist die Höhe des erkennbaren Ausfallrisikos und des damit verbundenen Verlustes ausschlaggebend.