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Mietkautionsbürgschaft - günstige Alternative zur Barkaution

Die Mietkaution ist eine allgemein übliche Mietsicherheit, und stellt für den Vermieter eine Art Pfand dar. Häufig stellt sich bei Auszug des Mieters heraus, dass es "Verletzungen aus dem Mietvertrag" gibt, die es noch zu begleichen gilt. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen Mietrückstände, nicht gezahlte Nebenkostenabrechnungen oder auch beschädigte Armaturen. Kann der Mieter die Außenstände nicht sofort begeleichen, darf der Vermieter die Kaution in der entsprechenden Höhe einbehalten. Die Mietkaution darf drei Netto-Kaltmieten nicht überschreiten. Sie ist in §551 des BGB geregelt.

Für die meisten Mieter ist die Kaution nicht mehr als ein lästiges Übel. Sie ist totes Kapital, da es während der kompletten Wohndauer - meist über Jahre - nicht zur Verfügung steht. Dabei fallen gerade bei einem Umzug eine ganze Reihe an Kosten an, wie z.B. der Möbeltransport, neue Möblierungen, Maklerkosten sowie Kosten für Renovierungen. Zudem fließt die Mietkaution aus der alten Wohnung erst mit zeitlicher Verzögerung zurück, weshalb viele Mieter zunächst über den teuren Dispokredit zwischenfinanzieren müssen.

Die Mietkaution wird überwiegend als Barkaution vereinbart. Das liegt daran, dass diese Form der Kaution am bequemsten abzuwickeln ist. Zudem sind vielen Mietern und Vermietern auch keine anderen Mietsicherheiten bekannt. Alternativen gibt es aber dennoch. Seit einiger Zeit erfreut sich die sog. Kautionsbürgschaft wachsender Beliebtheit.

Die Mietkautionsbürgschaft - oder auch Mietbürgschaft - genannt, stellt eine Alternative zur herkömmlichen Barkaution dar. Anstelle von Bargeld übergibt der Mieter dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde einer Bank oder Versicherung. Die Versicherung als Bürgin gewährt dem Vermieter Mietsicherheit. d.h., sie haftet bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme für Schäden, die aus dem Mietverhältnis entstehen. Großer Vorteil für den Mieter ist, dass er nun die Kautionssumme zur freien Verfügung hat. Er zahlt lediglich eine günstige Jahresprämie an die Versicherungsgesellschaft. Für den Vermieter ergibt sich ebenfalls ein entscheidender Vorteil. Das herkömmliche Mietkautionskonto muss separat vom übrigen Vermögen verwaltet werden. Die zeitraubende Verwaltung der Mietkautionskonten entfällt durch den Einsatz der Bürgschaft.